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HACKER'S BLACK BOOK

Abs. 1 Sie sollte nützlich sein (d.h. gute Köchin, fleißig im Haushalt, gut im Bett, ...)

Abs. 2 Sie sollte vorzeigbar sein (d.h. ihr Aussehen sollte kein Mitleid erregen)

Abs. 3 Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn §2 zutrifft.

§ 2: Sie ist reich.

Artikel 2 - Artgerechte Haltung

§ 3 :

Abs. 1 Anschaffung: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit bei der Auswahl Ihres Weibchens

und überzeugen Sie sich von ihren Fähigkeiten, tragen Sie nicht dazu bei die Zahl der

ausgesetzten Frauen noch weiter zu erhöhen.

Abs. 2 Ernährung: Wie der Mensch sind auch Frauen Allesfresser. Füttern Sie nicht nur mit

Dosenfutter, sondern geben Sie ihr gelegentlich auch frisches Gemüse. Vermeiden Sie

unbedingt eine Überfütterung, da Sie sonst schnell Fett ansetzen. Das führt zur

Unansehlichkeit, Unbeweglichkeit und vermindert die Arbeitsleistung.

Abs. 3 Unterbringung: Führen Sie sie möglichst einmal täglich zum Auslaufen ins Freie und achten Sie darauf daß die Laufkette einen ausreichenden Aktionsradius in Küche und Schlafzimmer ermöglicht. Das Halsband sollte nicht zu eng sitzen. Ansonsten besteht die Gefahr. daß sie depressiv wird, das Arbeiten verweigert und vorzeitig eingeht.

Abs. 4 Pflege: Sorgen Sie dafür, daß sie sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen sollten die Fingernägel regelmäßig nachgeschnitten werden.

Abs. 5 Ausbildung: Empfehlenswert ist die Anschaffung einer bereits ausgebildeten Frau. Sollte diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch geeigneter Ausbildungskurse zu

empfehlen. In der Grundausbildung sollten die Befehle "Fuß", "Platz", "kusch" und "hol's" geschult werden. Intelligentere Exemplare können u.U. sogar Koch- und Hauswirtschaftskurse besuchen.

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